Miet- und Wohnungseigentumsrecht


In Ergänzung zum privaten Baurecht hat sich Herr Dr. Lingemann schon mit Beginn seiner Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Mieter als auch Vermieter, sowohl Hausverwaltungen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften.

Mietrecht...


In Ergänzung zum privaten Baurecht hat sich Herr Dr. Lingemann schon mit Beginn seiner Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Mieter als auch Vermieter.

Das Mietrecht befindet sich aufgrund der Vielfalt der gerichtlichen Entscheidungen in einer besonders dynamischen Entwicklung. Für Mieter und Vermieter ist kaum noch erkennbar, welche Vertragsklausel einer rechtlichen Überprüfung standhält und welche nicht. So ist bereits bei Beginn des Mietverhältnisses auf einen der neuesten Rechtsprechung genügenden Mietvertrag zu achten. Klauseln zu den Schönheitsreparaturen sind immer wieder ein Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung.

Ebenso wesentlich sind die Nebenkosten, die im Zeitalter steigender Energiekosten und immer höher werdender öffentlicher Abgaben für viele Mieter bereits eine zweite Miete darstellen. Auch die übliche langfristige Bindung bei der Anmietung von Gewerberäumen birgt für Vermieter und Mieter erhebliche wirtschaftliche Risiken. Wie lassen sich während des Laufs des Mietverhältnisses die Miete anpassen, wie reagiert der Mieter auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen? Diese Spannungsfelder, die durch die Rückwirkung gerichtlicher Entscheidungen noch verschärft werden, sind ohne fachkundige Beratung nicht mehr zu meistern.

Deshalb ist im Mietrecht der Spezialist gefragt. Einen solchen Spezialisten finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Dr. Lingemann, der seit 2010 auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist.

Wohnungseigentumsrecht...


In der Mandatsbearbeitung sind die oftmals problematischen Beziehungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu berücksichtigen. Gerade deshalb sind besondere Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet für den Mandanten, sei es ein Wohnungseigentümer oder eine Hausverwaltung, besonders wichtig.

Hausgeldabrechnungen werfen sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Verwaltungen oftmals eine Reihe von Problemen auf. Genauso wesentlich sind die Erarbeitung gerichtsfester Beschlussvorlagen oder die Überprüfung bereits gefasster Beschlüsse. Auch die Erstellung und die Überprüfung von Teilungserklärungen gehören zu unseren Aufgaben.

Wegen dieser vielfältigen Problemfelder ist gerade im Wohnungseigentumsrecht der Spezialist gefragt. Einen solchen Spezialisten finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Dr. Lingemann, der seit 2010 auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist.


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